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AGB

Geltungsbereich und Allgemeines

 

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen dem Todd Kostümarchiv (nachfolgend "Archiv") und dem Vertragspartner (nachfolgend "Mieter") über die Vermietung von Kostümen, Accessoires und sonstigen Gegenständen (nachfolgend "Mietgegenstände") sowie über damit im Zusammenhang stehende Leistungen wie Recherche, Beratung, Zusammenstellungen, Anproben, Änderungen, Reservierungen, Transport und Versicherungen (nachfolgend "Sonstige Leistungen").​

1.2 Diese AGB gelten auch für die Anfertigung und den Verkauf von Kostümen, unabhängig davon, ob dies im Zusammenhang mit einer Vermietung oder einzeln erfolgt.​

1.3 Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Mieters werden nicht anerkannt, es sei denn, das Archiv hat diesen ausdrücklich und in Textform zugestimmt.​

1.4 Individuelle Vertragsabreden, die in Textform vereinbart werden (z. B. in Kostenvoranschlägen), haben Vorrang vor diesen AGB.​

1.5 Benannte Vertreter des Mieters sind berechtigt, im Namen des Mieters Mietgegenstände auszuwählen und anzumieten. Erklärungen dieser Vertreter wirken unmittelbar für und gegen den Mieter.​

 

2. Auswahl, Reservierung, Vermietung, Transport und Gefahrtragung

 

2.1 Der Mieter wählt die Mietgegenstände in den Geschäftsräumen des Archivs aus und überzeugt sich von deren Zustand.​

2.2 Reservierungen von Mietgegenständen sind nur nach ausdrücklicher Vereinbarung möglich. Das Archiv behält sich vor, für Reservierungen und damit verbundene Mehraufwendungen eine gesonderte Vergütung zu verlangen.​

2.3 Anproben können in Abstimmung mit dem Archiv durchgeführt werden. Hierfür kann eine gesonderte Vergütung anfallen.​

2.4 Sitz-, Schnitt- und sonstige Wunschänderungen an Mietgegenständen bedürfen der Vereinbarung in Textform mit dem Archiv. Die Kosten hierfür trägt der Mieter, sofern nicht anders mindestens in Textform vereinbart.​

2.5 Bei Übergabe der Mietgegenstände wird ein Lieferschein erstellt. Der Mieter hat die Lieferung unverzüglich zu prüfen und Abweichungen dem Archiv in Textform anzuzeigen.​

2.6 Das Archiv übernimmt keine Auslieferung der Mietgegenstände. Der Mieter ist für den Transport und die Verpackung verantwortlich und trägt die damit verbundenen Kosten.​

2.7 Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer Verschlechterung der Mietgegenstände geht mit Übergabe an den Mieter oder dessen Transportperson auf den Mieter über.​

2.8 Die Mietgegenstände bleiben stets Eigentum des Archivs.​

 

3. Rückgabe der Mietgegenstände

 

3.1 Die Mietgegenstände sind nach vertragsgemäßem Gebrauch in dem ursprünglichen Zustand an das Archiv zurückzugeben.​

3.2 Vom Mieter vorgenommene Änderungen sind vor Rückgabe rückgängig zu machen, sofern nicht anders vereinbart.​

3.3 Der Mieter hat bei Rückgabe auf Schäden oder Abweichungen hinzuweisen.​

3.4 Das Archiv prüft sämtliche Mietgegenstände nach Rückgabe und informiert den Mieter über festgestellte Beschädigungen binnen zehn Werktagen nach deren Feststellung.​  

 

4. Pflichten des Mieters

 

4.1 Der Mieter verpflichtet sich zu sorgfältigem und schonendem Umgang mit den Mietgegenständen.​

4.2 Eigenmächtige Änderungen an den Mietgegenständen sind untersagt, es sei denn, das Archiv hat diese ausdrücklich gestattet.​

4.3 Eine Weitervermietung an Dritte bedarf der Zustimmung des Archivs in Textform.​

 

5. Haftung des Mieters

 

5.1 Der Mieter haftet für alle ohne Zustimmung vorgenommenen Veränderungen sowie für Beschädigungen und Verschlechterungen der Mietgegenstände.​

5.2 Bei vollständigem Verlust oder Nicht-Rückgabe der Mietgegenstände hat der Mieter Schadensersatz in Höhe der Wiederbeschaffungskosten zu leisten.​

5.3 Bei übermäßigen Verschmutzungen behält sich das Archiv vor, anfallende Reinigungskosten in Rechnung zu stellen.​

 

6. Haftung des Archivs

 

6.1 Das Archiv haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet das Archiv nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.​

6.2 Das Archiv haftet nicht für Nachteile, die dem Mieter daraus entstehen, dass einzelne Mietgegenstände nicht mitgeliefert wurden.​

6.3 Das Archiv haftet nicht für die Passform und den Sitz der Mietgegenstände, es sei denn, es wurde eine ausdrückliche Anpassung vereinbart.​

6.4 Das Archiv haftet nicht dafür, dass Mietgegenstände historischen oder zeitgeschichtlichen Vorbildern entsprechen.​

6.5 Ohne ausdrückliche Vereinbarung haftet das Archiv nicht dafür, dass die Nutzung der Mietgegenstände im Einklang mit geistigen Eigentumsrechten Dritter steht.​

6.6 Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel ist ausgeschlossen.​

6.7 Das Archiv übernimmt keine Haftung für in den Mietgegenständen zurückgelassene Sachen.​

6.8 Es wird keine Exklusivität gewährt; Mietgegenstände können grundsätzlich auch von anderen Mietern genutzt werden.​

6.9 Eine Haftung des Archivs bleibt der Höhe nach auf den Betrag des jeweiligen Auftrags beschränkt.

 

7. Mietzeit und Verlängerung

 

7.1 Die Mietzeit beträgt zweiundvierzig (42) Kalendertage. Eine vorzeitige Rückgabe beeinflusst den Mietzins nicht, es sei denn, es wurde ein Auswahlrecht vereinbart.​

7.2 Die Mietzeit beginnt mit dem Verlassen der Geschäftsräume des Archivs und endet mit der Rückkehr dorthin.​

7.3 Bei Nicht-Rückgabe verlängert sich die Mietzeit automatisch um den ursprünglich vereinbarten Zeitraum. Der Mieter schuldet hierfür einen weiteren Mietzins mit einem Preisnachlass von 10 %.​

7.4 Nach zweimaliger Verlängerung ist das Archiv berechtigt, den Vertrag zu kündigen und die Herausgabe der Mietgegenstände zu verlangen.​

7.5 Ein Auswahlrecht kann vereinbart werden, wonach der Mieter Mietgegenstände innerhalb von sieben Kalendertagen zurückgeben kann, sofern diese nicht genutzt wurden. In diesem Fall ist ein reduzierter Mietzins von 25% von 100% zu zahlen.

 

8. Mietzins und sonstige Kosten

 

8.1 Der Mietzins beinhaltet, sofern nicht anders vereinbart, die Endreinigung bei gewöhnlicher Verschmutzung.​

8.2 Für sonstige Leistungen gelten die aktuellen Preise des Archivs, sofern keine hiervon abweichenden, individuellen Vereinbarungen mindestens in Textform getroffen wurden.​

8.3 Der Mieter trägt alle Kosten für Transport, Verpackung und etwaige öffentliche Abgaben.​

8.4 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.​

 

9. Zahlungsbedingungen und Sicherheiten

 

9.1 Der Mietzins ist vorab, vor Beginn der Mietzeit fällig.​

9.2 Das Archiv kann Vorschusszahlungen oder Sicherheiten verlangen.​

9.3 Bei Zahlungsverzug schuldet der Mieter Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.​

9.4 Ist die Leistungsfähigkeit des Mieters erkennbar gefährdet, kann das Archiv zusätzliche Sicherheitsleistungen verlangen und/oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen.​

9.5 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte des Mieters bestehen nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.​

 

10. Anfertigung und Verkauf

 

10.1 Für Anfertigungen und Verkäufe gelten die Bestimmungen dieser AGB entsprechend. Das Archiv haftet nicht für die Passform, es sei denn, es wurde eine vorherige Anpassung vereinbart.​

10.2 Die Stoffauswahl erfolgt durch den Mieter / Kunden, der auch für deren Eignung verantwortlich ist.​

10.3 Das Eigentum an Anfertigungen geht erst nach vollständiger Zahlung auf den Mieter / Kunden über.​

 

11. Referenzen

 

11.1 Das Archiv ist berechtigt, auf die Zusammenarbeit mit dem Mieter in geeigneter Form öffentlich hinzuweisen, insbesondere als Referenz.​

11.2 Der Mieter kann im Rahmen seines Werkes auf die Nutzung der Mietgegenstände des Archivs hinweisen.​

 

12. Datenschutz

 

12.1 Das Archiv verarbeitet personenbezogene Daten des Mieters gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen. Weitere Informationen sind in der Datenschutzinformation des Archivs enthalten.

 

13. Schlussbestimmungen

 

13.1 Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

13.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

13.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Köln.

13.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird hierdurch die Geltung der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende

Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.

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